
Zusätzlich zur Europäische Union hat Serbien eine Reihe bilateraler Abkommen über visafreie Regelungen unterzeichnet. Beispielsweise dürfen Staatsbürger der Volksrepublik China und der Russischen Föderation ohne zuvor ausgestelltes Visum für bis zu 30 Tage nach Serbien einreisen und sich dort aufhalten. Serbien hat ein ähnliches Abkommen mit der Türkei geschlossen, das türkischen Staatsangehörigen die visafreie Einreise und einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten in Serbien ermöglicht.
Eine Aufenthaltserlaubnis für einen vorübergehenden Aufenthalt muss von allen ausländischen Staatsangehörigen beantragt werden, die beabsichtigen, sich länger in Serbien aufzuhalten, als es durch das für die Einreise ausgestellte Visum oder durch internationale Abkommen über visafreie Regelungen erlaubt ist.
Ein vorübergehender Aufenthalt wird für einen Zeitraum von 6 Monaten bis maximal zu einem Jahr erteilt. Eine bereits erteilte Aufenthaltserlaubnis kann jährlich verlängert werden.
Ein Antrag auf Verlängerung des vorübergehenden Aufenthalts muss frühestens 3 Monate und spätestens 30 Tage vor Ablauf der zuvor erteilten Aufenthaltserlaubnis eingereicht werden.
● Anträge auf vorübergehenden Aufenthalt in Serbien sind bei den zuständigen Organisationseinheiten des Ministerium für Inneres einzureichen.
Ein vorübergehender Aufenthalt kann aus folgenden Gründen gewährt werden:
● Vorübergehender Aufenthalt auf Grundlage einer Beschäftigung
● Vorübergehender Aufenthalt zum Zweck geschäftlicher Tätigkeiten
● Vorübergehender Aufenthalt aufgrund der Ernennung zum gesetzlichen Vertreter eines Unternehmens
● Vorübergehender Aufenthalt aufgrund von Immobilienbesitz
● Vorübergehender Aufenthalt für ausländische Staatsbürger, die in Serbien beschäftigt sind
● Freiwilligenarbeit in Serbien
● Religiöser Dienst
● Schulbildung oder Studium in Serbien
● Praktika in Serbien
● Studentenaustausch
● Familienzusammenführung
● Ausübung religiöser Pflichten
● Medizinische Behandlung
Verfahren zur Erlangung eines vorübergehenden Aufenthalts in Serbien